Wort davor: Geltschwein
Geltstag
Geltstag (I)
Erklärung:
Zahltag.
- Belegtext:
dat niement in brieve staen en zal van sculden boven den naesten gheldaghe
Datierung: 1370
Fundstelle: InvBruges IV 227
- Belegtext:
des ersten beseczers, der das erbe unde gut vorsprochen hatte, e der schulde geldetag komen was
Datierung: um 1400
Fundstelle: MagdebFr. II 2, 10
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- Belegtext:
wen de geltdach umme komen is, wil de borge sinen loven nicht holden
Fundstelle: DithmLR. 1539 Art. 210 (S. 159)
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- Fundstelle: SchleswHWB. II 341
Geltstag (II)
Erklärung:
[Tag der] Versteigerung.
vgl.
Auffall (II).
- Belegtext:
sinen gällten ein gmeynen gälltag vergöndt
Datierung: 1562
Fundstelle: BernRatsman. II 356
- Belegtext:
der ... ruf auf dem gemeinen geldstag
Datierung: 1604
Fundstelle: SolothurnStR. 63
- Belegtext:
welche ... von ihrer elteren hinderlassnen schulden wegen geltstagen zu halten gezwungen wurden
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 220
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- Belegtext:
er über den nachlass des erblassers den geltstag verhängen werde
Datierung: 1827
Fundstelle: BernCGB. 637
- Belegtext:
zu den käuffen so an offene gältstagen beschechendt soll kein zug gestattet werde
Fundstelle: BernGS. 1615 S. 30
Wort danach: Geltstagbewilligung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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