Wort davor: Geltschwein

Geltstag

Geltstag (I)
Erklärung: Zahltag.

Geltstag (II)
Erklärung: [Tag der] Versteigerung.
vgl. Auffall (II).

Wort danach: Geltstagbewilligung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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