Wort davor: Geltenvogt

Gelter

Gelter (I)
Erklärung: wer Geld schuldet.

Gelter (I 1)
Erklärung: Schuldner.

Gelter (I 2)
Erklärung: Bürge.
Gelter (I 3)
Erklärung: Zahler, allgemein.
Gelter (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: schlechter Zahler.
Gelter (I 4)
Erklärung: Schuldenmacher.
Gelter (I 5)
Erklärung: Käufer.
Gelter (I 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung: wer das Vorkaufsrecht hat.
Gelter (II)
Erklärung: Gläubiger.
vgl. Geltherr (I).

Wort danach: Gelterer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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