Wort davor: gelten

Geltenrodel

Geltenrodel (I)
Erklärung: Gläubigerverzeichnis.

Geltenrodel (II)
Erklärung: Verzeichnis der Gülten.

Wort danach: Geltenruf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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