Wort davor: Geltel

gelten
sprachliche Erläuterung: afries. ielda, gelda; ags. (a)gildan; ahd. geltan; anord. gjalda.

gelten (I)
Erklärung: schuldige Leistung (Zahlung) entrichten.

gelten (I 1)
Erklärung: opfern.

gelten (I 2)
Erklärung: bei Straftaten.

gelten (I 2 a)
Erklärung: Strafgeld für Körperverletzung, Totschlag (Wergeld).
gelten (I 2 b)
Erklärung: Strafgeld allgemein.
gelten (I 2 c)
Erklärung: Körperstrafe.
gelten (I 3)
Erklärung: Geldschuld zurückzahlen.

gelten (I 3 a)
Erklärung: allgemein.
gelten (I 3 b)
Erklärung: de Erblassers Schuld vom Erbe bezahlen.
gelten (I 3 c)
Erklärung: Bürgschaftsschuld.
gelten (I 4)

gelten (I 4 a)
Erklärung: Zins, Steuer zahlen.
gelten (I 4 b)
Erklärung: zinspflichtig sein (von Gütern), Zins, Rente einbringen.
gelten (I 4 b Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung: part. präs.
gelten (I 5)
Erklärung: Arbeitslohn zahlen.
gelten (I 6)
Erklärung: Miete, Pacht.
gelten (I 7)
Erklärung: Kaufpreis bezahlen.
gelten (I 8)
Erklärung: bezahlen allgemein.

gelten (I 8 a)
gelten (I 8 b)
Erklärung: zahlend beitragen.
gelten (I 8 c)
Erklärung: abzahlen.
gelten (I 9)
Erklärung: vergelten.
gelten (II)
Erklärung: Ersatz leisten, erstatten.
gelten (II Spiegelstrich 1)
gelten (III)
Erklärung: kaufen und bezahlen.
gelten (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich loskaufen.
gelten (IV)
Erklärung: wert sein, kosten, einbringen.

gelten (IV 1)
Erklärung: Kurswert haben.
gelten (IV 2)
Erklärung: (von Waren) wert sein, kosten.
gelten (IV 3)
Erklärung: als Wert angesetzt werden.
gelten (IV 4)
Erklärung: zu stehen kommen.
gelten (V)

gelten (V 1)
Erklärung: gültig sein.
gelten (V 2)
Erklärung: ein Rechtsgeschäft erfüllen.
gelten (V 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Urteil erfüllen (judicatum solvi).
gelten (VI)
Erklärung: jemanden angehen, betreffen.
gelten (VII)
Erklärung: zur Steuer veranlagen.
gelten (VIII)
Erklärung: zugute kommen, gehören.
gelten (IX)
Erklärung: Wette, Einsatz geben.
gelten (X)
Erklärung: sich verschulden, sündigen.
gelten (XI)
Erklärung: ?

Wort danach: Geltenrodel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten