Wort davor: Gelobte
Gelobung
Gelobung (I)
Erklärung:
Versprechen, Geloben, Verpflichtung.
Gelobung (II)
Erklärung:
Befolgung.
- Belegtext:
zur gehorsambster gelobung von ihrer churfürstl. durchlaucht gnädigst ausgelassener und mir am 27. sept. beambtlich communirten befehls
Datierung: 1733
Fundstelle: JbOldenb. 17 (1909) 220
Wort danach: Gelobzucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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