Wort davor: Gelöbnis
Gelöbnisgeld
- Belegtext:
da die verpachtung derer gemeinen stadtgüther an die meistbiethenden geschiehet, die so genannten laudemien oder gelöbniss-gelder cessiren (welches reditus consulis waren)
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 633
Wort danach: Gelobs
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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