Wort davor: geloblich

Gelöbnis
Erklärung: feierliches Versprechen, Verpflichtung.
vgl. Gelübde.

Gelöbnis (I)
Erklärung: allgemein.
Gelöbnis (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: formelhaft am Schluß eines Vertrages.
Gelöbnis (II)
Erklärung: Bürgschaft.
Gelöbnis (III)
Erklärung: Ehrenwort der Gefangenen.
Gelöbnis (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Urfehde.
Gelöbnis (IV)
Erklärung: Treuverpflichtung.
Gelöbnis (V)
Erklärung: Einung, Bündnis.

Wort danach: Gelöbnisgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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