Wort davor: Gelobhausen

geloblich
Erklärung: mit einem Versprechen, in Form eines Gelübdes.
vgl. glaublich.

geloblich (Spiegelstrich 1)
geloblich (Spiegelstrich 2)
Erklärung: für sponsalis.

Wort danach: Gelöbnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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