Wort davor: Gelobbrecher
Gelobbrief
vgl.
Glaubbrief.
Gelobbrief (I)
Erklärung:
schriftliches Versprechen.
- Belegtext:
globt haint ... vnd wolten dafür gud syn, dass die verclaigeden dem clegher tun solten für dem rade der statt E. ... was die verclagedem dem cleger von eere vnd rechts wegen pflichtig vnd schuldig sint
ze tunde, als der gelouff brief inheldt
Datierung: 1449
Fundstelle: Haltaus 633
- Belegtext:
alles nach frynstuls rechte denselbigen globbsbrief denn bündig vnd voll mächtig erkennt
Datierung: 1469
Region/Autor/Textsorte:
Westfalen
Fundstelle: ArchSchweizG. 3 (1844) 338
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Belegtext:
gelouesbreiff
Datierung: 1500
Fundstelle: Seibertz,UB. III 202
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- in Google Books
Gelobbrief (II)
Erklärung:
Bürgschaftsbrief.
- Datierung: 1435
Fundstelle: PosenAC. 21
- Belegtext:
in deme sulven gherichte to beholdende sodanen gelovesbref van fullenkomen ghewerde bynnen [der] tiid
Datierung: 1452
Fundstelle: HamelnUB. II 188
Wort danach: Gelobe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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