Wort davor: geleugnen
Geleumde
Geleumde (I)
Erklärung:
Leumund, (guter) Ruf.
vgl.
Leumund (I 2).
- Belegtext:
an synem gelumpt und eren
Datierung: 1471
Fundstelle: SchwäbWB. III 291
- Belegtext:
einen an seinen geleumdten und ehren unredlichen als zu einem schelmen oder dergl. zu machen
Datierung: 1471
Fundstelle: SchwäbWB. III 291
- Belegtext:
welcher kläger ... seine klagen endert beßert und also die gewehr rühret oder vorbricht, ist ... wette und buße vorfallen ... und muß doch die klage wie sie vorwehret ist halten, und briengt ihme an seinem
geleumpten keinen nachtheyl
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BreslStR. 59
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Geleumde (II)
Erklärung:
schlechter Ruf, "böses Gerücht".
vgl.
Leumund (I 3).
Wort danach: geleumdet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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