Wort davor: Geleitszeit

Geleitzettel

Geleitzettel (I)
Erklärung: wie Geleitbrief.

Geleitzettel (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: für Judenzoll.
Geleitzettel (II)
Erklärung: "in den Leipziger Geleitsakten auch der Zettel, in dem der Geleitsgegenschreiber die ab- und durchgehenden Güter eintrug" DWB. IV 1, 2 Sp. 3004.

Wort danach: Geleitszoll

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