Wort davor: Geleitszeit
Geleitzettel
Geleitzettel (I)
Erklärung:
wie Geleitbrief.
- Belegtext:
mag man ob vnder Heidegk vberfarn vnd puchsen vnd glaitt zeteln fur vns, vnd alle die, der wir vngeuerlich mechtig sind zu Rot oder Nuremberg geben, als weyt vnser gleit geet
Datierung: 1472
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 98
- Belegtext:
diese kauffleuth, deren wir also unsere glait- und passzedel mittheilen
Datierung: 1589
Fundstelle: SchwäbWB. III 288
Geleitzettel (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
für Judenzoll.
- Belegtext:
diesen einnehmern solle zum andern eine gewisse anzahl glaits zettel zugestellt werden
Datierung: 1672
Fundstelle: MittBirkenf. 4 (1928) 63
- Belegtext:
mit dem bey sich habenden königsbergschen geleit-zettul oder anderer concession darthun, daß sie allhier gewesen
Datierung: 1713
Fundstelle: CCPrut. III 515
- Fundstelle: Schmeller2 I 1530
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Geleitzettel (II)
Erklärung:
"in den Leipziger Geleitsakten auch der Zettel, in dem der Geleitsgegenschreiber die ab- und durchgehenden Güter eintrug" DWB. IV 1, 2 Sp. 3004.
Wort danach: Geleitszoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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