Wort davor: Geleitsverwilligung

geleitsweise
Erklärung: nach Art des Geleits, in der Eigenschaft eines Geleitsmannes (I).
vgl. geleitmäßig.

geleitsweise (Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantivisch.

Wort danach: Geleitswerber

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