Wort davor: Geleitunterschleif

Geleitverbrecher
Erklärung: "der das Straßengeleite verfährt und damit die Geleitsordnung bricht" Leipzig/DWB. IV 1, 2 Sp. 3004.

Wort danach: Geleitsversicherung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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