Geleitstrafe
Erklärung:
"Strafe für verfahrenes Geleite" DWB. IV 1, 2 Sp. 3004.
sprachliche Erläuterung:
urkundlich?
Wort danach: Geleitstraße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten