Wort davor: Geleitsstock

Geleitstrafe
Erklärung: "Strafe für verfahrenes Geleite" DWB. IV 1, 2 Sp. 3004.
sprachliche Erläuterung: urkundlich?

Wort danach: Geleitstraße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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