Geleitschirm
Erklärung:
"durch die Zusicherung freien Geleites bedingter (Rechts-)Schutz" (SchweizId VIII 1292).
Wort danach: Geleitsschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten