Wort davor: Geleitschilling

Geleitschirm
Erklärung: "durch die Zusicherung freien Geleites bedingter (Rechts-)Schutz" (SchweizId VIII 1292).

Wort danach: Geleitsschreiber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten