Wort davor: Geleitsreiter
Geleitsrevenue
Erklärung:
staatliches Einkommen aus dem Geleitgeld (I).
- Belegtext:
daß alles, was auf gedachte straßen verwendet wird, incumbenz des obergeleits ist, und eigentlich zur absicht die vermehrung der geleitsrevenüen hat
Datierung: 1786
Fundstelle: JbGoetheG. 6 (1919) 277
Wort danach: Geleitsrodel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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