Wort davor: Geleitrecht
Geleitsreiter
Erklärung:
reitender Geleitsmann (I).
- Belegtext:
hin und wieder etliche neben-geleitsleute und dergleichen personen dem obergeleitsmann auch einen oder mehr geleitsschreiber und etliche geleits-reuter zugeordnet
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 391
- Datierung: 1672
Fundstelle: SchwäbWB. III 288
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3003
Wort danach: Geleitsrevenue
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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