Wort davor: Geleitspatent

Geleitrechnung
Erklärung: "Rechnung, die der Geleitseinnehmer zu führen hatte" DWB. IV 1, 2 Sp. 3003.
sprachliche Erläuterung: urkundlich?

Wort danach: Geleitrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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