Geleitrechnung
Erklärung:
"Rechnung, die der Geleitseinnehmer zu führen hatte" DWB. IV 1, 2 Sp. 3003.
sprachliche Erläuterung:
urkundlich?
Wort danach: Geleitrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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