Wort davor: Geleitpacht

Geleitpaß
Erklärung: "Paß, wie ihn Adliche und Geistliche, deren Güter geleitsfrei waren, ihren Leuten auszustellen hatten" Schwarz,LausWB./DWB. IV 1, 2 Sp. 3003.

Wort danach: Geleitspatent

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