Geleitpacht
Erklärung:
"Pacht und Verpachtung der Geleitsnutzung, zB. im Leipziger Geleitswesen im 17. und 18. Jh." DWB. IV 1, 2 Sp. 3003.
sprachliche Erläuterung:
urkundlich?
Wort danach: Geleitpaß
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