Wort davor: Geleitsmann
geleitmäßig
Erklärung:
wie geleitsweise.
- Belegtext:
sie haben sich beederseits, wie schutz-juden eignet und gebühret, nebst den ihrigen wohl und geleitmäßig jederzeit verhalten
Datierung: 1691
Region/Autor/Textsorte:
Halberstadt
Fundstelle: JbSachsAnh. 4 (1928) 164
- Belegtext:
wann sich selbiger nicht gleidmässig verhaltet, also gleich dem stadtgericht anzeigen
Datierung: 1693
Fundstelle: CAustr. I 52
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Geleitmehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten