Wort davor: Geleitskutsche

geleitlich

geleitlich (I)
Erklärung: dem Geleit (I) entsprechend, seinen Vorschriften gehorsam.

geleitlich (I 1)

geleitlich (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: adj.
geleitlich (I 2)
Erklärung: formelhaft in Verbindung mit gebührlich, friedlich, ohne Wehr und Waffen, bürgerlich.
geleitlich (II)
Erklärung: unter sicherem Schutz.
geleitlich (III)
Erklärung: geleitliche Obrigkeit (II) wie Geleitobrigkeit.

Wort danach: Geleitslieferer?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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