Wort davor: Geleitskutsche
geleitlich
geleitlich (I)
Erklärung:
dem Geleit (I) entsprechend, seinen Vorschriften gehorsam.
geleitlich (I 1)
- Belegtext:
wir wollen unsern gewercken in unserm gebieth ... unser sicher gelaid (so fern sie sich auch gelaijdlich halten) geben
Fundstelle: NassauBO. 1559 S. 325
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. I 1 § 11
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
das er sich gleidtlich vorhalte und erzeige
Datierung: 1596
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 242
- Belegtext:
gebend wir allen ein fry sicher geleit, doch mit dem anhang, dass sich yedermann gleitlich halten soll
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SchweizId. III 1497
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
daß sie sich ... in zeit des währenden geleits geleitlich halten
Datierung: 1621
Fundstelle: ZGO.2 12 (1897) 402
- Belegtext:
wann einer ein glait von uns hätte, und sich nicht glaitlichen hielte, sondern solches glait selbst breche: der kan sich desselben ferner nicht gebrauchen
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. R 29
- Belegtext:
daß er sich glaidtlich verhalten ... wolle
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) I 28 § 3
- Belegtext:
sich gleitlich in der stadt verhalten
Datierung: 1659
Fundstelle: Culemann,MindenLV. 286
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Datierung: 1676
Fundstelle: Moller,CarpzovRep. 1136 b
- Belegtext:
besagter möge sich zu Halle geleitlich niedersetzen und wohnen und sich aller und jeder freiheiten und gerechtigkeiten im handel und wandel gleich den juden, die unseres schutzes genießen, [erfreuen]
Datierung: 1688
Fundstelle: JbSachsAnh. 4 (1928) 143
[weitere Angaben: hierher?]
- Belegtext:
der jenige, der das sichere gelaith erhaltet, ist ... schuldig, sich gelaithlich zu halten; das ist, mit geziehmenden respect gegen das gericht, im thun und lassen eingezogen,
und, ausser allen verdacht leben, von dem ort, ohne erlaubnus des gerichts sich nicht hinweg begeben
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 11 § 2
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
daß der vergleitete sich dergestalt gleitlich verhalten müsse, daß er bey tage und nicht bey nacht ... reise
Datierung: 1723
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 1424
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
geleitlich (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
adj.
geleitlich (I 2)
Erklärung:
formelhaft in Verbindung mit gebührlich, friedlich, ohne Wehr und Waffen, bürgerlich.
- Belegtext:
[ihn] dieses vnsers geleyts geniessen lassen, doch das er sich wiederumb gleitlich vnd geburlich halte
Datierung: 1548
Fundstelle: Haltaus 632
- Belegtext:
der sich friedlich und gleidtlich erzaigtt
Datierung: 1566
Fundstelle: SchwäbWB. III 287
- Belegtext:
gib darauf allen denen frid und geleit, die zu diesem gericht kommen und sich friedlich und geleitlich halten
Datierung: 1599
Fundstelle: ZWirtFrk. 7 (1865/67) 79
- Belegtext:
dass sie ... unfehlbarlich zu jedem rechtstag persöhnlich erscheinen und hiezwischen sich gelaitlich ohne wöhr und waffen halten wollen
Datierung: 1637
Fundstelle: CAustr. I 254
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
sik borgerlik und geleitlik holden
Fundstelle: Schiller-Lübben II 42
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geleitlich (II)
Erklärung:
unter sicherem Schutz.
- Belegtext:
bin also ... mit weib vnnd kind, hab vnnd gut glaitlich vnnd zolfrey widerumb anheim gezogen
Datierung: vor 1578
Fundstelle: Schertlin(Schönhuth) 109
geleitlich (III)
Erklärung:
geleitliche Obrigkeit (II) wie Geleitobrigkeit.
- Belegtext:
was für eisenwerk, gemachts oder ungemachts, den Neker herauf kommen, in unserm herzogthumb und glaitlichen obrigkeit [der das Geleitrecht hier zukommt]
zu wasser oder land angetroffen, das von iedem centner zwen schilling solle eingezogen werden
Datierung: 1651
Fundstelle: SchwäbWB. III 287
- Datierung: 1732
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 307
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1725
- Belegtext:
[seye] allerhöchst ersagtem erzhause ... neben anderen regalien auch die malefizisch- und glaitliche obrigkeit zuständig
Datierung: 1768
Fundstelle: SchrBodensee 28 (1899) 415
Wort danach: Geleitslieferer?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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