Wort davor: Geleitsherr

Geleitsherrlichkeit
Erklärung: 'jus salvi conductus, welche auch oft durch andrer Herren Land gehet' 1741 Frisch I 605.

Wort danach: Geleitsherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten