Wort davor: Geleitshaus
Geleitsherr
Geleitsherr (I)
Erklärung:
"ehemals obrigkeitlich bestellter Beamter, dem die Aufsicht über das Geleit der Waren zukommt" SchweizId. II 1536.
- Datierung: 1535
Fundstelle: SchweizId. II 1536
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
100 (pfund) dem gleitshern
Datierung: 1548
Fundstelle: BernRatsman. II 64
- Belegtext:
schweren unsere landvögt in die händ jhrer gleitsherren (welche von uns geordnet unnd jhnen zugeben werden, sy in jhre aempter unnd an befohlene dienst inzusetzen) einen eyd, unsere
getrewen underthanen bey jhren guten alten brüchen ... freyheiten zu-schützen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 8
Faksimile
- Belegtext:
dass dem herrn gleitsherrn und herrn zollherrn gleichwie den beiden kaufhaus-verweseren obliegen soll, auf alle aussere und fremde, so allhier an den gewohnten jahrmärkten ... handlung treiben, fleissige achtung zu geben
Datierung: 1754
Fundstelle: BernMand. I
Geleitsherr (II)
Erklärung:
Inhaber des Geleitregals.
Wort danach: Geleitsherrlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten