Wort davor: geleiten

Geleiter

Geleiter (I)
Erklärung: zum Schutz.

Geleiter (I 1)
Erklärung: obrigkeitlich bestellter Beamter, dem die Aufsicht über das Geleit der Waren zukommt, besonders Einnehmer des Geleits (II).

Geleiter (I 2)
Geleiter (I 3)
vgl. Aufnehmer (III).
Wortbildungshinweis: zu geleiten (IV 6).
Geleiter (II)
Erklärung: Anführer, Haupttäter.

Wort danach: Geleitserneuerung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten