Wort davor: Geleitgefälle

Geleitgegenschreiber
Erklärung: "Controleur des Geleitseinnehmers, ein solcher war z. B. im Leipziger Geleitsamt" DWB. IV 1, 2 Sp. 3001.

Wort danach: Geleitgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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