Wort davor: Geleitfrist
Geleitführer
Wortbildungshinweis: zu
Geleit (I).
- Belegtext:
ein oder zween des rats der stadt Landau [sollen] zugleich neben den churpfälz. geleitsführern zur linken seiten mit vorreiten
Datierung: 1659
Fundstelle: MannhGBl. 17 (1916) 61
- Belegtext:
gleytfurer, gleitzfierer conductor
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 610
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Wort danach: Geleitgeben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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