Wort davor: geleitsfrei
Geleitsfreiheit
Erklärung:
Befreiung von Geleit (II).
- Belegtext:
[Beschwerde der Ritterschaft] daß derselben die gleitsfreyheit dergestalt wie in der disposition der neuen erledigung, tit. von cammersachen § 9 enthalten, nicht angedeyhe
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 1
Wort danach: Geleitfrist
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