Wort davor: Geleitbürgerschiff

Geleitseinnahme
Erklärung: "die Einnahme des Geleitgeldes, auch dieses selbst und der Ort der Einnahme" (DWB. IV 1, 2 Sp. 3001).

Wort danach: Geleitseinnahmestelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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