Wort davor: Geleitbesuchung

Geleitsbote

Geleitsbote (I)
Erklärung: Hilfskraft des Geleithauptmanns.

Geleitsbote (II)
Erklärung: "Gehülfe des Scharfrichters; ein Landgerichtsdiener, der geringere Kriminalstrafen exequiert, z.B. fuchtelt, die Schaukel dreht, die Leichen von Selbstmördern birgt" (SchweizId. IV 1886).

Wort danach: Geleitbrecher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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