Wort davor: Geleitbesuchung
Geleitsbote
Geleitsbote (I)
Erklärung:
Hilfskraft des Geleithauptmanns.
Geleitsbote (II)
Erklärung:
"Gehülfe des Scharfrichters; ein Landgerichtsdiener, der geringere Kriminalstrafen exequiert, z.B. fuchtelt, die Schaukel dreht, die Leichen von Selbstmördern birgt" (SchweizId. IV 1886).
Wort danach: Geleitbrecher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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