Wort davor: Geleitsbeschwerde
Geleitbesuchung
- Belegtext:
gelaidtbesuchung belangent. daß gelaidt ist vor langen jahren vom hauß zue Württemberg dero befehlshabere zue Frankfurter oster- und herbstmeßzeiten allhier besuchet, und zwar
biß gar ahn daß understattthor begehrt worden, aber ihrem iedesmahligen attentiren niemahlen willfart
Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Neidenau
Fundstelle: OStR. I 1014
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Wort danach: Geleitsbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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