Wort davor: geleidigen

geleihen

geleihen (I)
Erklärung: verleihen, zu Lehen geben.

geleihen (II)
Erklärung: "einem etwas begleichen, entrichten".

Wort danach: Geleise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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