Wort davor: Gelehrte
Gelehrtenbank
vgl.
gelehrt (I 3).
- Belegtext:
das collegium [königliches Oberamt] bestehet in 3 bäncken, deren die erstere in der herren-, die andere in der ritter-, die 3. in der gelehrtenbanck bestehet
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 354
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 2976
Wort danach: Geleibe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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