Wort davor: gelehrt
Gelehrte
Gelehrte (I)
Erklärung:
Rechtsgelehrte.
- Belegtext:
zu gericht gesessen sein mit unsern geistlichen fürsten, graven, der rechte gelerten und unsern edeln und getreun
Datierung: 1448
Fundstelle: MIÖG. Erg.-Bd. 7 (1907) 133
- Belegtext:
auff mercklich jrrung vnd geprechen ... der gelerten vnd rechtuerstendigen
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XXXV 1
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
wie ein erbar rath in diesem so woll in allem andern fürfallenden gerichtssachen einen von ihren gelarten den gerichts herren zuordnen will
Datierung: 1562/77
Fundstelle: LünebNGO. 350
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[ein Hofgericht in Koburg errichtet mit] 7 personen, als viere vom adel, darunter ein hofrichter und drei gelehrte
Datierung: 1598
Fundstelle: ZRG. 4 (1864) 430
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
daß auch mit den gelehrten die drey jahr observirt undt wan die verflossen ... gleiche enderung vorgenommen werde [wie bei den Eherichtern]
Datierung: 1614
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 486f. (nr. 324)
Faksimile
- Belegtext:
sollen sie ihre klage und antwort entweder für sich selbst, oder durch einen gelarten schlecht und förmlig fürbringen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Stadthagen 102
- Belegtext:
das er eynen gelerten uf syne kost yn dem gerichte des riches hilde
Fundstelle: Smend,RReformproj. 748
- Fundstelle: Walch,CCC. 310
Gelehrte (II)
Erklärung:
Geistliche.
Wort danach: Gelehrtenbank
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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