Wort davor: Geldzehnt

Geldzins

Geldzins (I)
Erklärung: Zins in Geld.

Geldzins (II)
Erklärung: Zinsen von ausgeliehenem Kapital.

Wort danach: Geldzinslein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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