Wort davor: Geldschneuzerei
Geldscholl
Erklärung:
Schuldner.
- Belegtext:
das ir des ... ertzbischof ... lewtten ... nicht aufhabent ... an mauttsteten oder in gerichten, ... die nicht selben geltschol sind oder purgel
Datierung: 1330
Fundstelle: MittSalzbLk. 5 (1865) 186
- Fundstelle: Lexer I 828
- Fundstelle: SchwäbWB. III 277
Wort danach: Geldschuld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten