Geldruf
Erklärung:
amtlicher Aufruf an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden.
vgl.
Gläubigerruf.
Wort danach: Geldsache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten