Wort davor: Geldreger
Geldrente
Geldrente (I)
Erklärung:
Geldabgabe.
Geldrente (II)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
- Belegtext:
dieselbe heirathsgelder ... wieder auff versicherte erbgüter oder geldtrhenten zur jährlichen abnutzung ... ahnzulegen
Datierung: 1697
Fundstelle: Eranien I 103
Wort danach: Geldrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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