Wort davor: geldhaftig
Geldhandel
- Belegtext:
wechsel wird in sensu strictissimo von geldhandel genommen
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 228
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 2913
Wort danach: Geldhandlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten