Wort davor: geldersch
Gelderstattung
- Belegtext:
daß alle gelterstattungen, so ein theil dem andern heraußgeben solle, ... abgeloeßt werden
Datierung: 1597
Fundstelle: BachmannUB. 211
Wort danach: Geldervormerkung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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