Wort davor: Geldeinwerfung
Geldempfänger
- Belegtext:
wenn etliche personen in einem wechsel-negotio interessiret: so ist der geldempfanger ... an dem nähesten indossenten sich zu erhohlen ..., befugt
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 39
Wort danach: Geldentlehnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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