Wort davor: Geldausfuhr

Geldausgeber

Geldausgeber (I)
Erklärung: Werbeoffzier, Werber.

Geldausgeber (II)
Erklärung: wörtlich.

Wort danach: Geldausleiher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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