Gelaß
Erklärung:
ursprünglich die ganze hinterlassene Fahrhabe, die an den Herrn fiel; später: Anteil des Herrn an der Hinterlassenschaft, Erbsteuer.
vgl.
Baulebe,
Gelaßt,
Hauptrecht,
Laß,
Sterbfall,
Todfall.
Wort danach: gelassen
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