Wort davor: Gelänger

Gelaß
Erklärung: ursprünglich die ganze hinterlassene Fahrhabe, die an den Herrn fiel; später: Anteil des Herrn an der Hinterlassenschaft, Erbsteuer.
vgl. Baulebe, Gelaßt, Hauptrecht, Laß, Sterbfall, Todfall.

Wort danach: gelassen

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