Wort davor: Geladung
Gelagsbruder
- Belegtext:
wenn einer im kruge oder sonst im gelage verwundet wird und kein schuldiger des schadens kann ausgefraget werden, sollen die gelagsbrüder einen schuldig machen
Datierung: 1572
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
gelachesbroederen
Datierung: 1593
Fundstelle: Mensing
Wort danach: Gelage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten