Wort davor: Gekeif

(gekennen)
Erklärung: bekannt machen, erklären, beweisen.

gekennen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich reinigen (von einer Beschuldigung).

Wort danach: Gekenntnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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