Wort davor: 2Geistliche
Geistlichkeit
Geistlichkeit (I)
Erklärung:
Geistliche, Stand der Geistlichen.
Geistlichkeit (II)
Erklärung:
geistliche Gericht(sbarkeit).
Geistlichkeit (III)
Erklärung:
geistliche Verwandtschaft.
Geistlichkeit (IV)
Erklärung:
geistlicher Besitz.
Wort danach: Geistlichlehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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