Wort davor: 2Geistliche

Geistlichkeit

Geistlichkeit (I)
Erklärung: Geistliche, Stand der Geistlichen.
Geistlichkeit (II)
Erklärung: geistliche Gericht(sbarkeit).
Geistlichkeit (III)
Erklärung: geistliche Verwandtschaft.
Geistlichkeit (IV)
Erklärung: geistlicher Besitz.

Wort danach: Geistlichlehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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