Wort davor: Geißelschwein
Geißelung
- Belegtext:
te water ende te broode gheleyt, ofte arbitralijckt aen den lijve, tzy met geesselinge ofte andersens ... gestraft werden
Fundstelle: LeidenK. 1658 Art. 92
- Belegtext:
die geißlung war eine gemeine straffe, doch mehr vor die knechte als andere leute
Datierung: 1737
Fundstelle: Fuhrmann,Öst. IV 511
Wort danach: Geißenbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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