Geißelhofmann, Geißelhofleute
Erklärung:
Stellvertreter des Herrn auf dem Hofe.
vgl.
Geißelmeier.
Wort danach: Geißelmarkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten