Wort davor: Geiselbürger

Geiseler
vgl. Geißeler.

Geiseler (I)
Erklärung: Geisel.

Geiseler (I 1)

Geiseler (I 2)
Erklärung: wer Einlager hält.
Geiseler (II)
Erklärung: Schuldeneintreiber.
Geiseler (III)
Erklärung: eine Art Hausboten auf Ösel.
Geiseler (IV)
Erklärung: wer etwas abbettelt oder erschleicht.

Wort danach: Geiselessen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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