Wort davor: geiselessern
Geiselfresser
vgl.
Geiseler,
Geiselesser.
Geiselfresser (I)
Geiselfresser (I 1)
Erklärung:
wer Einlager hält.
- Belegtext:
[Verbot der Geiselschaft, weil] die giselfrässer hardurch zuo müssiggang verleitet werden
Datierung: 1581
Fundstelle: Huber,PrivR. IV 881
- Datierung: 1586
Fundstelle: AbhSchweizR. XVI 96
Geiselfresser (I 2)
Erklärung:
allgemein wer auf Unkosten anderer lebt.
Geiselfresser (II)
Erklärung:
Schuldeneintreiber, Wucherer.
Wort danach: Geiselfriede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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