Wort davor: geiselessern

Geiselfresser
vgl. Geiseler, Geiselesser.

Geiselfresser (I)

Geiselfresser (I 1)
Erklärung: wer Einlager hält.

Geiselfresser (I 2)
Erklärung: allgemein wer auf Unkosten anderer lebt.
Geiselfresser (II)
Erklärung: Schuldeneintreiber, Wucherer.

Wort danach: Geiselfriede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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